1518 brannte Bornich völlig ab. 1556 brannte das Dorf zur Hälfte nieder und 1559 - So eine Chronik "gescha der dritte Prand, den 2. Mai, zwischen 1 und 2 Uhr und prand ab bis auf Häuser samt der Kirch und Schul, seynd jämmerlich verprannt 16 Menschen, 14 kleine Kinder, samt 200 Stück Vieh, an Küh, Schweinen und Schafen."
Es wird angenommen, dass die Nachbarn damals lose Notgemeinschaften bildeten, die sich im Laufe der Jahrhunderte zu festen Institutionen entwickelten, die den gesamten dörflichen Lebensbereich umfassten.
Die Nachbarschaften, überschaubare Gruppen, mit dem Nachbarschaftsmeister an der Spitze, sind unabhängige, selbstverantwortliche freiwillige Zusammenschlüsse, deren Zweck es ist, sich in Notlagen gegenseitig zu unterstützen.
Das Nachbarschaftswesen war natürlich im Laufe der Zeit vielerlei Änderungen unterworfen. Der Strukturwandel in den letzten Jahrzehnten hat dazu geführt, dass heute nur noch das Beerdigungswesen und die gesellschaftlichen Zusammenkünfte am Martinstag, die gleichzeitig gegenseitiger Aussprache und Rechenschaftslegung durch den Nachbarschaftsmeister dienen, Sache der Nachbarschaften sind.
Unser Dorf hat 6 Nachbarschaften mit je einen Nachbarschaftsmeister, der reihum für jeweils 1 Jahr, von Martini ab, der Nachbarschaft vorsteht. Zu seinen Aufgaben gehört es, wenn er von einem Sterbefall in seiner Nachbarschaft verständigt wird, dafür zu sorgen, dass die Sterbeglocke geläutet wird, den Bürgermeister in Kenntnis zu setzen, damit dieser den maschinellen Grabaushub veranlasst, dann die Nachbarn zu bestimmen, die den Sarg zu Grabe tragen und das Grab schließen, sowie für das Trauergeläute zu sorgen.
Die Nachbarschaft erhebt von Fall zu Fall eine Umlage, die die Kosten für den maschinellen Grabaushub deckt. Dieser Betrag wird den Angehörigen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus gibt es eine Sterbefürsorge, ebenfalls auf freiwilliger Basis, die in einem Todesfall den Angehörigen und dem Frauenchor auszahlt. Für diese Leistungen wird je nach Bedarf ein Beitrag für jeden erwachsenen Familienangehörigen -ebenfalls durch den Nachbarschaftsmeister- erhoben.
Bei Neueintritt oder Umzug erheben die Nachbarschaften - je nach der Satzung- eine geringfügige Beitrittsgebühr. Die Nachbarschaftsversammlung an Martini kann Neuerungen und Änderungen der Nachbarschaftssatzung beschließen.
Nachbarschaft | Name | Tel. | |
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1. Nachbarschaft: | Patrick Debus | ||
2. Nachbarschaft: | Hans Peter Hufnagel | ||
3. Nachbarschaft: | Günter Zimmermann | ||
4. Nachbarschaft: | Andreas Becker | ||
5. Nachbarschaft: | Jörg Dillenburger | ||
6. Nachbarschaft: | Christoph Bonn |