Nach Ablauf der damals geltenden 30 Jahre Ruhezeit sind auf dem Friedhof die Grabstätten, in denen Bestattungen bis einschließlich 1991 erfolgt sind, abzuräumen. Es müssen die Bepflanzungen, der Rahmen und das Grabmal sowie - ganz wichtig - die nicht sichtbaren Teile wie Sockel und etwaige Fundamente entsorgt werden.
Die Grabstätte ist danach unter Belassung des Mutter-/Oberbodens einzuebnen.
Die Grabräumung hat bis zum 31.05.2021 zu erfolgen.
Wenn die Grabstätten bis zum vorgenannten Termin nicht ordnungsgemäß von den Verpflichtenden abgeräumt wurden, wird die Gemeinde die Einebnung kostenpflichtig veranlassen. Es besteht die Möglichkeit sich an einer gemeinsamen Abräumung zu beteiligen. Die Gemeinde hat ein Angebot von 295,00€ pro Grab, zum Abräumen der Grabstätten inkl. Entsorgung der anfallenden Grabsteine, Grabrahmen und Fundamente. Wer sich daran noch beteiligen möchte, kann sich bis zum 30.04.2021 bei mir melden.
Karin Kristja, Ortsbürgermeisterin