Die Ruhezeiten der Verstorbenen der Reihengräber Richtung Osten zur Hecke an der L 338, auf dem die Bestattungen bis 1983 erfolgt sind, sind abgelaufen. Hiermit werden die Nutzungsberechtigten der vorgenannten Grabstätten aufgefordert, die Grabsteine, Grabeinfassungen und sämtliche Fundamente dieser Grabstätten bis spätesten zum 30.04.2018 zu entfernen.
Sollte die Abräumung bis zu diesem Termin nicht erfolgt sein, werden die Grabmäler, Einfassungen und Fundamente auf Kosten der Nutzungsberechtigten abgeräumt. Ansprüche können nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht geltend gemacht werden. Grabstätten aus diesem Grabfeld bei denen die Ruhezeit von 35 Jahren noch nicht abgelaufen ist, jedoch mindestens 30 Jahre bestehen, können nach Anfrage auch abgeräumt werden.