Nach meiner Veröffentlichung über das Parken auf den Gehwegen bin ich angesprochen worden das es nicht klar ist was ein Gehweg ist. Dazu hier die Definition:
„Gehweg ist der Teil der Straße, der, von der Fahrbahn deutlich abgegrenzt, für Fußgänger eingerichtet und bestimmt von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg etwa durch Pflasterung oder Plattenbelag, äußerlich erkennbar ist.
Bei entsprechender Erkennbarkeit bedarf es keiner Kennzeichnung. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante.
Allerdings sind Bordsteine nicht erforderlich, da es auch andere Möglichkeiten gibt (z.B. durch unterschiedliche Gestaltung der Flächen eindeutig zwischen Fahrbahn und Gehweg zu differenzieren unter anderem auch durch eine gehwegtypische Pflasterung die sich optisch von der Fahrbahn abhebt oder einer Fahrbahnrinne.
Eine innerhalb des Gehweges befindliche, mit Erdreich bedeckte, einen Baum umgebende Fläche (sog. Baumscheibe) ist ebenfalls Bestandteil des Gehweges, wenn sie von Fußgängern betreten werden kann.“
Karin Kristja, Ortsbürgermeisterin