Die Ortsgemeinde Bornich sucht zum 01.09.2024
eine Reinigungskraft (w/m/d)
für gelegentliche Reinigungsarbeiten im Rathaus und der Friedhofshalle der Ortsgemeinde Bornich
auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung
Wer Spaß an dieser Beschäftigung hat, kann sich gerne auf die Stelle bewerben. Die Arbeitszeit als geringfügig Beschäftigte/r im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wird nach Bedarf in Absprache mit der Ortsgemeinde Bornich festgelegt.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem TVöD.
Wenn Sie Interesse an dieser Stelle haben oder weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte bis zum 18.08.2024 bei Herr Ortsbürgermeister Elias Metz unter gemeinde(at)bornich.de oder 0151 41665815.