Wegen in letzter Zeit vermehrt auftretender Beschwerden möchte ich darauf hinweisen, daß die gesetzlichen Ruhezeiten an Sonn – und Feiertagen ganztägig und wochentags von 13 – 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 20 – 7 Uhr (Nachtruhe) einzuhalten sind. Für den Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern, Laubbläsern und – saugern gibt es zudem eine Einschränkung, sodaß der Betrieb dieser Geräte nur von 9 – 13 und von 15 - 17 Uhr erlaubt ist. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 5.000,- EUR geahndet werden. Störung der Sonntagsruhe kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000,- EUR belegt werden.
Des weiteren scheinen einige Hundehalter Nachbargrundstücke und den Sportplatzbereich als Hundeklo sehr zu schätzen. Es wurden verschiedene Personen beobachtet, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigten. Auch dies kann empfindliche Strafen zur Folge haben.
Wenn wir alle ein wenig Rücksicht üben und unsere Mitbürger nicht mehr als unbedingt nötig stören, sollte einem friedlichen Zusammenleben nichts im Wege stehen.
Karin Kristja
Ortsbürgermeisterin