Wie aus dem Gesagten hervorgeht, ist die Burg Heppenheft vor 1122 gebaut worden, über die Gründe haben wir bereits am Anfang spekuliert. Möglicherweise war der Burgbau gleichzeitig auch Familiensitz, sehr früh oder vielleicht auch gleichzeitig wurde ein oder mehrere Wirtschaftshöfe am Fuß des Bergkammes errichtet, da sie für die landwirtschaftliche Arbeit, ohne die auch ein Ritter nicht existieren konnte, bequemer zu erreichen waren. Zum ersten Mal erwähnt wird ein Wirtschaftshof (131) im Jahr 1286 als Besitz der Schönburger. Sicher ist, daß er die Höfe an einem der fließenden Gewässer, also an der Krumm- oder der Forstbach lagen, weil damit die Wasserversorgung für vielfältige Zwecke, u.a. für einen Mühlenbetrieb, gesichert war. In der Regel wurde diese Art Höfe von Knechten oder Pächtern versehen. Die eigentliche Burg, die nicht viel Komfort gehabt haben dürfte, scheint nicht lange bewohnbar geblieben und früh zerfallen zu sein. Als die Knebel von Katzenelnbogen um 1300 die Vogtei über das Gericht Niederwallmenach übernahmen, haben sie einen Neubau, vermutlich lediglich einen befestigten Wirtschaftshof unten im Tal an der Heppenhefter Bach (später Forstbach) errichtet, den sie 1335 (132) den Katzenelnbogener Grafen öffnen. Ein Hof an der Krummbach (möglicherweise waren es mehrere Gebäude), sowie Höfe unterhalb von Reitzenhain, die an derselben Stelle oder ganz in der Nähe der heutigen Heppenhofmühle zu suchen wären und zu denen aller Wahrscheinlichkeit nach auch das "burgel" der Knebel gehrte, werden in einer Grenzbeschreibung 1361 (133) erwähnt. Einer davon. der Mittelhof, befand sich in der Hand der Schönburger Linie, von der wir annahmen, daß sie durch Erbschaft oder Aussteuer einer Heppenhefterin in seinen Besitz gekommen ist, und den Brenner von Lahnstein. Nach dem Aussterben der Schönburger Linie erbten die Wolf von Sponheim 1402 (134) den Mittelhof, der nach Heimfall des versäumten Lehens an die Kreis von Lindenfels vergeben wurde (135). 1490 verkauft Bernhard Kreis von Lindenfels dem Landgrafen Wilhelm von Hessen, dem Nachfolger der Katzenelnbogener, seinen Anteil am Mittelhof zu Heppenheft, den er von ihm zu Lehen hat, fr 50 Gulden - ein weiterer Umstand, der belegt, daß es sich bei dem Mittelhof um eine Anlage auf ehemals Katzenelnbogener Gebiet, also an der Stelle der heutigen Heppenhofmühle, handeln muß. 1481 wird die neue Mühle bei Heppenheft zum ersten Mal erwähnt (136). Was aus den Höfen danach geworden ist, ist nicht genau zu rekonstruieren und müßte in mühevoller Kleinarbeit noch aus den vorhandenen Akten herausgearbeitet werden. Offensichtlich wechselten sie mehrfach ihre Besitzer, verfielen zum Teil, wurden abgerissen und wieder neu gebaut, so 1740 (137) von den Brenner von Gerolstein. Auf jeden Fall muß an sich ihre Ausdehnung größer vorstellen als es die Gebäude der verbliebenen Heppenhofmühle, die erst wenige Jahrzehnte alt sind, heute nahelegen. Was von den alten Gebäuden noch übrig ist, sind der Gewölbekeller unter dem jetzigen Wohnhaus, die große ausgemauerte Wasserführung für den früheren Mühlenbetrieb, einige Bruchsteinmauerreste sowie breite, verschüttete Grundmauern hinter der Mühle Richtung Niederwallmenach.
Der oder die Höfe an der Krummbach erlitten ein ähnliches Schicksal. Vermutlich war es der Wirtschaftshof an der Krummbach, den Gerlach Grans von Heppenheft und seine Frau 1409 mit Genehmigung des Pfalzgrafen kauften und ihm öffneten. Dafür spricht auch der Grenzverlauf, der diese Stelle an der Krummbach als Pfälzer Gebiet miteinschließt. Vielleicht handelt es sich hier um das Lehen, das Eberhard von Dürkheim um 1250 von den Bolandern zu Lehen trug (138). Wie bereits gehört, überträgt Gerlach den Hof 1441 seiner Tochter Ketter, die ihn 1447 an einen Horn, möglicherweise ein Pächter, weitergibt (139). Nach dem Aussterben der Heppenhefter vergab der Pfälzer Kurfürst Philipp dieses Lehen 1492 (140) an Johannes von Mannheim mit allem Zubehör, der versprechen mußte, keinen Burgbau mehr darauf zu errichten und keine Fischerei ohne fürstliche Genehmigung zu betreiben. Durch Erbschaft kam der Hof an der Krummbach über eine Familie Ritter (141) schließlich an Franz Matthias Stark (142), der dieses Pfälzer Lehen 1677 aufsagte, d.h., er gab es an die Pfalz zurück, die offensichtlich kein Interesse mehr daran hatte, den Hof, mittlerweile wahrscheinlich schon in schlechtem Zustand und nicht mehr bewohnt, zu halten. So verkaufte die Pfalz in diesem Jahr alle dazugehörigen Felder und Wiesen an die Weiseler Untertanen, die sie fortan in ihrem Besitz behielten. Später ist durch Tausch von Grundstücken die Grenze an dieser Stelle begradigt worden und sogar der Krummbach bekam einen andern Verlauf, so daß die heutige Situation nicht ganz der früheren entspricht. Dort, wo sich das Wiesental verengt und heute die Fischteiche verschiedener Besitzer angelegt sind, dürfen wir die alten Heppenhefter Höfe vermuten. Daß von ihnen und den andern Gebäuden keine Reste erhalten sind, liegt an der für uns heute vielleicht bedauerlichen, für frühere Jahrhunderte eher praktischen Einstellung, das Mauerwerk von Ruinen als billigen Steinbruch zu nutzen, von dem vor allem die Bauern Gebrauch machten. Einziges eindrucksvolles Zeugnis der Vergangenheit sind die spärlichen Mauerreste der Burg Heppenheft auf dem Bergkamm, der mächtige Halsgraben und die aus Bruchsteinen gemauerte, gewölbte Brücke über die Krummbach, ein Meisterstück mittelalterlicher Baukunst. Wir können unsere Phantasie spielen lassen und uns vorstellen, wie sie von den Rittern in ihrer schweren Rüstung, von hölzeren Karren und Wagen und von vielen Generationen unserer bürgerlichen Vorfahren überquert wurde. Sie, die schon so viele Jahrhunderte überstanden und erst in den letzten Jahrzehnten schwer gelitten hat, als man u.a. die hochgemauerte Brüstung an den Seiten entfernt hat, sollte unbedingt erhalten bleiben, um uns an die wechselvolle Geschichte dieser Gegend zu erinnern.
(131) NU2 1056
(132) RGK1 840, s. auch Sponheimer 1932, S. 90f. + 180f
(133) RGK1 1272, HStA Wi, Abt. 351
(134) RGK1 2238
(135) RGK2 5878, Urk. v. 1476
(136) HStA Wi, Abt. 171 C 826
(137) nach Vogel, C.D.: Beschreibung des Herzogtums Nassau, 1843, S. 635
(138) Sauer, Lehnbücher Bolanden, S. 42
(139) HStA Wi, Abt. 360, Kaub 2
(140) HStA Wi, Abt. 120
(141) Drei Urkunden ais den Jahren 1521, 1590 und 1615 über diese Belehnung mit dem Hof Heppenheft "zwischen Kaub unbd Bornich" sind im HStA Wi erhalten, Abt. 121. Ritter
(142) HStA Wi, Abt. 120
© Dr. Margit Goettert in Zusammenarbeit mit Gerhard Friese 24.03.2002