Erinnern wir uns an Conrad, der uns mit seinen beiden Brüdern Embrico und Emelrich, dem Begründer der beiden anderen Linien, 1258 bereits begegnet ist und der vermutlich auch als Burgmann in Kaub tätig war. Von ihm sind uns die Söhne Simon, Gerlach und Embricho bekannt. In einem Güterverzeichnis des Klosters Eberbach (78) werden zwei weitere Kinder von ihm genannt, die möglicherweise einer zweiten Ehe entstammen. Der betreffende Eintrag besagt, daß Konrad, gen. Hollendere und Mechthild, seine Schwester, Kinder des verstorbenen Conrad von Heppenheft und seiner Frau Gude, dem Kloster Eberbach um 1300 einen Zins in Kaub schenken.
Möglicherweise stammte Conrads Frau aus der Familie von Schönburg, denn der Ritter Friedrich von Schönburg, Burggraf in Lahnstein, taucht seit dem Jahr 1279 (79) regelmäßig in Urkunden der drei Heppenhefter Brüder, häufig zusammen mit ihrem Cousin Friedrich von Heppenheft, als Zeuge und Verwandter auf. Außerdem besaßen Friedrich von Schönburg und seine Söhne Friedrich und Richard einen Anteil am 1286 (80) zum ersten Mal genannten Hof zu Heppenheft, den sie sich mit den Brenner von Lahnstein teilten, und den sie wie letztere (81) vielleicht von den Heppenheftern geerbt hatten. Dieser Hof gibt, ebenso wie die anderen Baulichkeiten von Heppenheft, noch viele Rätsel auf, denn es ist unklar, wo sie sich genau befanden. Wir werden später noch darauf zurückkommen.
Von den Söhnen Conrads tritt Simon am häufigsten in Erscheinung, die beiden andern, Gerlach und Embricho, begegnen uns nur jeweils einmal (1279 (82) und 1280 (83)) als Zeugen in einer Urkunde Simons und Friedrichs von Heppenheft (als dieser sein Lehen der Burg Rheinberg bestätigt). Simon, wahrscheinlich der älteste der Brüder, taucht zum ersten Mal 1269 (84) als Zeuge auf. 1279 (85) verkaufen er und seine Frau Methildis ihren Hof Geyenheim bei Bingen an die Klöster Eberbach und Otterberg.
Vermutlich waren alle drei Brüder an einem Konflikt beteiligt, der im Jahr 1282 (86) vom König Rudolf von Habsburg persönlich auf einem Gerichtstag in Oppenheim in einem Sühnevertrag geschlichtet werden mußte. Die Ritter von Heppenheft waren mit der Stadt Köln aneinandergeraten, weil sie offensichtlich ungerechtfertigtes Geleitsgeld, d.h. Schutzgeld für vorbeiziehende Reisende (vielleicht Kaufleute, die den Markt in Köln besuchen wollten), erhoben hatten. Diese Versuche, sich mit Waffengewalt mehr materielle Mittel zu verschaffen, haben viel zum Mythos des Raubritters beigetragen, der arme Bauern erpreßt oder Reisende überfällt und sich dann auf sein entlegenes Raubritternest, seine Burg, zurückzieht. In diesem Fall entkamen die Heppenhefter Ritter nicht dem langen Arm von Justitia und sie wurden zusammen mit der Stadt Köln vom König, der obersten rechtlichen Autorität des Reichs, zur Rückzahlung der ungerechtfertigt erhobenen Gelder - immerhin 400 Mark - und der Begleichung der Gerichtskosten verurteilt.
1283 (87) wird Simon von Heppenheft, der zu diesem Zeitpunkt auch das Amt des Schultheißen in Boppard bekleidete, zum letzten Mal erwähnt. In einer Urkunde erklärt Heinrich von Isenburg, daß er alle Güter zu Wallmenach und Reitzenhain, die Simon von Heppenheft von Isenburg zu Lehen trug, nach dessen Tod an seine Brudersöhne und ihre Kinder zu Lehen geben wolle. Sponheimer vermutet, daß Simon von den Isenburgern die Vogtei, d.h. die Schutzherrschaft, die die grundherrlichen Rechte vor allem in gerichtlicher Hinsicht und damit auch viele Abgaben umfaßt, über das Gericht Niederwallmenach als Lehen erhalten hatte. Vielleicht handelt es sich hier um den uralten Familienbesitz, wegen dem die Heppenhefter auch ihre Burg dort in der Nähe errichtet hatten. Aus unbekannten Gründen verloren die Heppenhefter nach dem Tod Simons aber einen großen Teil dieser Rechte an die Knebel von Katzenelnbogen, obwohl die erwähnte Urkunde von 1283 ja ihre Vererbbarkeit erlaubt. Immerhin läßt dieses Dokument einen anderen Rückschluß zu: da Simons Rechte nach seinem Tod an seine Brudersöhne übergehen sollten, hatte er selbst vermutlich keine männlichen Nachkommen, und Gerlach, der in der nächsten Generation auftaucht, war sein Neffe, Sohn seines gleichnamigen Bruders Gerlach.
Dieser Gerlach, der den von seinen Nachfahren übernommenen Beinamen Grans trug und der oft nur unter diesem Namen genannt ist, hat sich, anders als seine Eltern und Großeltern, nicht mehr an Mainz oder Isenburg, sondern an die aufstrebenden Grafenhäuser von Katzenelnbogen und Nassau gebunden, deren besonderes Vertrauen er augenscheinlich genoß. In den Jahren 1310 (88) und 1314 (89) begegnet er uns als Zeuge und Bevollmächtigter des Grafen Diether von Katzenelnbogen, für den er u.a. eine Geldsumme vom Mainzer Erzbischof in Lahnstein in Empfang nimmt. Ein Jahr später, 1315 (90), bestätigt er in einer Urkunde, daß er das Haus Lichtenberg für die Gräfin von Katzenelnbogen innehat und gelobt, den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen ein- und auszulassen. Aber auch er scheint nach mehr Selbständigkeit gestrebt zu haben: zusammen mit seiner Frau Gerling kauft er vom Grafen Gerlach zu Nassau und seiner Frau Agnes 1316 (91) die Burg Rheinberg im Wispertal, die, seitdem sie uns das letzte Mal als Lehen Friedrichs von Heppenheft begegnet ist, eine wechselvolle Geschichte erlebt hatte. 1301 war sie im Zollkrieg mit Mainz von König Albrecht in Besitz genommen und mit neuer Besatzung versehen worden. Albrecht hielt die Burg bis 1304, danach wurde sie vom Mainzer Erzbischof an die Grafen von Nassau und Katzenelnbogen verlehnt, die sie wiederaufbauten und schließlech - wahrscheinlich aus Geldmangel - verpfänden mußten. Nachdem Gerlach Grans von Heppenheft die Burg gekauft und sie für den Grafen von Nassau geöffnet hatte - das hieß, daß er ihn im Kriegsfall aufnehmen und unterstützen würde - scheint er seine Zelte dort oder in der Nähe, in Kaub oder Lorch aufgeschlagen zu haben, denn alle nachfolgenden Urkunden von ihm stehen in diesem Zusammenhang. Die Burg Rheinberg wurde in der Folgezeit zum Ganerbenhaus, das heißt, sie gehörte mehreren Adeligen, die verschiedene Häuser innerhalb der Burg besaßen (was nicht unbedingt heißt, daß auch ihre Familien dort gelebt haben) und die ihre jeweiligen Anteile an der Burg weitervererbten. Die Grans von Heppenheft blieben noch lange im Besitz der Rheinberg und nennen sich in den nachfolgenden Generationen Grans von Rheinberg.
Gerlach Grans tritt in den folgenden Jahren noch mehrere Male in Erscheinung. 1318 (92) beurkundet er einen Grundstücksverkauf von Eigengütern in Sossenheim, die von Graf Gerlach von Nassau lehnsrührig waren. Zwölf Jahre später, 1330 (93), scheint er sich trotz seines Lehensverhältnisses zu Nassau auch nach Mainzer Seite hin absichern zu wollen: er erklärt sich mit seiner Burg Rheinberg zum Diener des Erzbischofes von Trier, der zu der Zeit den vakanten Mainzer Erzbischofsstuhl versieht, und erhält dafür als Gegenleistung 15 Pfennig jährlich aus der Steuer zu Oestrich und Gefälle in Lorch zu Lehen. 1339 (94) gewährt ihm der Mainzer Erzbischof auch die Zollfreiheit auf der Burg Ehrenfels für seine Güter aus eigenem Wachstum. Zusammen mit seinem Sohn Simon, von dem gleich die Rede sein wird, begegnet er uns zuletzt - wahrscheinlich in hohem Alter - im Jahr 1350 (95), als beide dem Mainzer Erzbischof huldigten für ein Lehen der Kammerburg, die ebenfalls im Wispertal lag und von Mainz wahrscheinlich 1301 im Zuge des Zollkrieges gegen die von König Albrecht besetzte Burg Rheinberg erbaut worden war.
Gerlach hatte zwei Töchter, von denen sich die eine mit Otto Brun von Scharfenstein, die andere, Liebmud, mit Philipp von Winnenberg (deren Tochter wiederum mit Dieter von Rheinberg aus der ersten Seitenlinie der Heppenhefter verheiratet war) verbunden hatte. Vermutlich war Gerlach auch der Vater des Edelknechtes Frisco (wahrscheinlich eine Namensform von Friedrich) von Kaub, genannt von Heppenheft, der uns nur ein einziges Mal, nämlich 1346 (96) begegnet, als er dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen den Empfang von Lehensgeldern quittiert. Fortgesetzt wurde die Hauptlinie von Simon, der 1345 (97) zum ersten Mal als Bürge Graf Wilhelms von Katzenelnbogen auftritt, als sich dieser Geld von Binger Bürgern leiht. 1350 huldigt er, wie erwähnt, zusammen mit seinem Vater dem Mainzer Erzbischof und 1352 (98) siegelt er bei der Teilung der Grafen Eberhard und Wilhelm von Katzenelnbogen. In einer Urkunde über einen Grundstücksverkauf aus dem Jahr 1353 (99) erfahren wir ein wenig mehr über seine Tätigkeiten: er wird hier als Simon von Kaub angesprochen und fungiert als Schultheiß in Gau-Algesheim. Nur sein Siegel verät uns, daß er ein Heppenhefter ist. 1354 (100) erhält er als Rechtsvormund seiner Frau Elsa, geb. Marschall von Waldeck (von der Burg Waldeck unterhalb der Sauerburg) in einem Erbvergleich 500 Pf. Heller.
Simon und Else hatten mehrere Kinder, eine Tochter Liebmud, die laut Möller mit Dietrich von Liebenstein verheiratet war (101), und mindestens zwei Söhne, Johann und Simon. Von Johann, der wie sein Bruder Simon Gemeiner der Burg Rheinberg war, sind nur Lehensverpflichtungen an die Grafen von Katzenelnbogen bekannt. 1379 (102) bestätigt er in einer Urkunde, daß seine Güter zu Wallmenach, die er dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen für 400 Gulden St. Goarer Währung verpfändet hatte, bei diesem von Heinrich Knebel von Katzenelnbogen gemäß seiner Bitte eingelöst wurden. Obwohl er nun Heinrich Knebel verpflichtet ist, gelobt er trotzdem, auch in Zukunft dem Katzenelnbogener Grafen zu dienen. Im Jahr 1386 (103) oder früher erhält er ein nicht näher bezeichnetes Mannlehen von Graf Eberhard von Katzenelnbogen, das er 1403 (104) dessen Nachfolger Graf Johann bestätigt. Mit Johanns Bruder, dem Edelknecht Simon, wollen wir uns ein wenig länger beschäftigen, denn an seinem Beispiel läßt sich erneut zeigen, daß das in unseren Augen oft finstere Mittelalter durchaus feste Regeln, Recht und Ordnung kannte, die sowohl in mündlichen Absprachen unter Zeugen wie auch in peniblen Verträgen festgehalten wurden.
Offensichtlich hat Simon das Erbe seines Vaters und Großvaters als Ganerbe auf Rheinberg angetreten, denn er begegnet uns zunächst im Jahr 1388 (105), als er sich verpflichtet, den Grafen Eberhard von Katzenelnbogen in seiner Fehde gegen Frank von Kronberg auf Burg Rheinberg aufzunehmen und er dafür als Gegenleistung 40 Gulden erhält. 1399 (106) besiegelt er in einer Urkunde, daß er im Namen Graf Diethers von Katzenelnbogen ein Lehen an Ulrich Korb von Waldeck vergeben hat, das nicht näher bezeichnet ist. 1400 (107) tritt er als Bürge des Pfalzgrafen Ruprecht für eine geliehene Geldsumme in Frankfurt auf und zwei Jahre später (108) siegelt er im Zusammenhang mit dem Verkauf der Burg Waldeck mehrfach für ihren Käufer, den Pfalzgrafen.
Aus dem Jahr 1403 stammt die Urkunde, mit der wir uns näher beschäftigen wollen und die sehr gut die Aufgaben und Rechte eines Ritters im Rahmen eines Burglehens beschreibt. Diese Urkunde legt folgendes fest:
"(Der Pfalzgraf Ruprecht III., M.G.) ernennt Symond Grans von Rinberg auf lebenszeit zu seinem Burggrafen zu Caub und zu Surberg und in den Dörfern, die dazu gehören ("als wyt un arcke daselbs sin"). Dafür erhält Symon Grans aus dem zolle zu Caub von jeglicher burghut 150 fl. in zwei raten jährlich. Von diesem gelde soll er auf den zwei burgen wächter, turmknechte und andere knechte halten und entlohnen und die schlösser in stand halten. Ferner soll er das umgelt zu Caub lebenslänglich einnehmen und dazu einen einnehmer ernennen, der in allen häusern, da man "wine zapphet", das recht der controlle hat. Auch darf Symond den schultheiß und gebutele (Büttel) in der stadt caub einsetzen und die frevel mit ausnahme der, die libe (Leben) und gut antreffend einziehen. Von dem schultheiß und gebüttel zufallenden frevel soll Symod diese beiden unterhalten. Eventuelle streitigkeiten mit der stadt Caub will der könig persönlich schlichten. Beide ämter und das umgelt kann der könig von Symond Gr. fr 2000 fl. mainzer währung bei halbjähriger kündigung lösen gegen rückgabe dieser urkunde. Der König schützt Symon auch nach der Abgabe der Ämter wegen etwaiger amtshandlungen, die ihm feinde erweckt haben. Geht die Urkunde verloren, so erhält S. Gr. auf seinen eid eine neue. Stirbt S. Gr. vor Tilgung der 2000 fl., so ist die Verschreibung kraftlos und die Schuld erloschen. Des königs Söhne Ludwig und Hans geben ihre Zustimmung und siegeln mit." (109)
Vieles in diesem Vertrag erinnert an moderne Vereinbarungen. Simons Aufgaben sind genau beschrieben, seine Entlohnung sowie die beiderseitige Kündigungsfrist sind festgelegt und der Pfalzgraf gewährt ihm zusätzlich noch eine Art Rechtschutzversicherung, die über seine eigentliche Dienstzeit hinausgeht. Außerdem zeigt er uns einen Teil der herrschaftlichen Ämter, die in einem Städtchen wie Kaub zu besetzen waren: Dienstleute für die beiden Burgen Gutenfels und Sauerburg, Schultheiß Büttel (eine Art Gemeindediener) und sogar ein Steuereinnehmer für das Umgeld, die Weinsteuer. Zwei Jahre später (110) wird der Vertrag nach Protesten der Kauber Bürger geändert, die das Umgeld, das Simon zugesprochen wurde, weiterhin für den baulichen Erhalt ihrer Stadt verwenden wollen. Simon bekommt als Ersatz vom Pfalzgrafen dafür 60 Gulden aus dem Kauber Zoll. In weiteren Urkunden aus den Jahren 1404 (111) und 1407 (112) erscheint Simon, als Amtmann oder Burggraf angesprochen, als Bürge, Gesandter oder einmal auch als Kreditgeber für den Pfalzgrafen. 1407 (113) erneuert er noch einmal seine Bindung an Katzenelnbogen und nimmt ein Burglehen auf Burg Braubach an, daß ihm von Graf Johann verliehen wird.
Wahrscheinlich ist Simon der Vater des gleichnamigen Simon von Heppenheft, der 1407 bis 1409 in Erfurt und Heidelberg Jura studierte (114), auch ein Zeichen dafür, daß man sich innerhalb seines Standes nicht mehr allein auf die ritterliche Abkunft verlassen konnte, sondern sich nach weiteren Qualifikationen (als Jurist oder Theologe) umsehen mußte, um sein Auskommen zu finden. 1429 wurde Simon Kanoniker des Stifts St. Kastor in Koblenz, 1431-1439 dort Scholastiker und ab 1436 ist er auch als Koblenzer Offizial (Hofrichter) belegt (115).
Mit Sicherheit hatte der ältere Simon aber einen unehelichen Sohn, damals keine Seltenheit, den er im Jahr 1408 (116) vom Pfalzgrafen legitimieren und gleichzeitig in die Gemeinschaft seiner Lehen als Burgmann in Kaub einsetzen läßt. Dieser Gerlach war ebenfalls 1399-1400 Student in Heidelberg gewesen (117).
Ausgerechnet mit ihm, dem unehelichen Sohn, schließt sich ein Teil des Kreises unserer Heppenhefter Ritter: er und seine Frau Margarethe Richterhofer (oder Reichertshofen) kaufen ein Jahr später, 1409 (118), die offensichtlich seit Beginn des 14. Jahrhunderts verlorengegangene Stammburg Heppenheft wieder zurück, tragen sie dem Pfalzgrafen zu Lehen auf und öffnen sie ihm gleichzeitig. Zwar hatten die Heppenhefter fast immer im näheren Umkreis ihren Tätigkeitsbereich gefunden, doch als Wohn- und Familienbesitz scheint die Heppenheft früh ihre Funktion verloren zu haben. Um welche Gebäude es sich bei dem Kauf Gerlachs von 1409 handelt, ist unklar, wir werden im letzten Abschnitt darauf zurückkommen. Gerlach erscheint noch in einigen weiteren Urkunden, so 1420 (119), in einem von Johann von Saneck entschiedenen Vergleich zwischen ihm und Johann Mennekin von Lorch und 1431 (120), als wiederum er und seine Frau Margarethe dem Grafen Johann von Katzenelnbogen und dessen Frau Anna eine jährliche Gülte von 14 Sm. Korn und Weizen aus Dorf und Gericht Niederwallmenach für 40 Gulden verkaufen, sich dabei aber das Recht auf Wiedereinlösung der Güter für die gleiche Summe vorbehalten. Diese Rechte in Niederwallmenach stammen entweder aus Gerlachs Kauf der Burg Heppenheft, oder sie sind noch ein Überbleibsel seiner Vorfahren, die die Vogtei im Gericht Niederwallmenach besessen hatten. Die Knebel von Katzenelnbogen, die die Heppenhefter dort um 1300 abgelöst hatten (s. vorne) waren in jedem Fall 1410 ausgestorben, so daß es sehr gut möglich ist, daß Gerlach diese Rechte zum Teil zurückgekauft hat. Von Gerlach ist uns auch ein interessantes Protokoll aus dem Kauber Gerichtsbuch erhalten. 1444 hatte er zusammen mit seinem Sohn Friedrich am Weiseler Gericht Streit mit Herzog Ludwig von der Pfalz und dessen "armen Leuten", d.h. wohl dessen Leibeigenen (121). Worin Gerlachs Vergehen bestand, ist nicht genau auszumachen, in jedem Fall zeigte er sich kurze Zeit später reumütig seinem obersten Dienstherren, dem Pfalzgrafen gegenüber, und wollte zur Sühne gegen Preußen reiten.
Gerlach besaß mehrere Kinder, so zwei Töchter, von denen die eine, Margarethe, mit Reinhard von Sottenbach verheiratet war (122), während die andere, Katharina (genannt Ketter) vom Vater am 4. Dezember 1441 seinen Hof zu Heppenheft mit Zubehör, Wiesen, Äcker, Wald, Wasser, Pferden und Vieh zu Weisel erhält, dessen Nutzung sich die Eltern aber auf Lebenszeit vorbehalten (123). Diese übergabe ist auch ein interessanter Hinweis auf die Baulichkeiten zu Heppenheft, auf die wir weiter unten zurückkommen.
Ein Sohn Gerlachs, Simon, begegnet uns nur ein einziges Mal zusammen mit seiner Mutter Margarethe in einer Urkunde 1435 (124). Der oben bereits erwähnte Friedrich setzt 1441 (125) die Tradition der Familie als Burgmann in Kaub für die Pfalzgrafen fort und erhält gleichzeitig, wie sein Vater, die Burg Heppenheft als Lehen.
Der vorläufig letzte des Geschlechtes, der noch urkundlich erwähnt wurde, war Dieter Grans von Rheinberg, der von Möller fälschlicherweise als Domprobst in Mainz bezeichnet wird. In Wirklichkeit hatte er, wie sein Vater Gerlach, von dort ein Lehen zu Kaub und Weisel erhalten, das er später (1480) an Balthasar von Weiler übergab (126). Er war in zweiter Ehe (am 13.4. 1483) verheiratet mit Lysabeth von Sülzen, die als Wittum seinen Hof zu Weisel mit Zubehör, Äcker, Wingert, Wiesen, Garten, Zinsen, Gülten und 4 Gulden Rente in Bornich sowie seine fahrende Habe und seine eigenen Güter in den Gemarkungen Weisel und Kaub erhielt (127). An Stelle seines vermutlich kurz vorher verstorbenen Bruders Friedrich erhält er 1452 (128) vom Pfalzgrafen Friedrich die Burg Heppenheft mit Zubehör als Mannlehen und bestätigt diesen Vorgang noch einmal 1477 (129). Gestorben ist er vor 1490, als Pfalzgraf Philipp, Domprobst in Mainz, die ehemals an Dieter verlehnten Güter (der Weinzehnte in Kaub, der Wein- und Kornzehnte in Dörscheid, der Kornzehnte in Weisel und der Kornzehnte 'uff dem Rodern' in Kaub) an Heinrich Grüninger von Bacharach weitergibt (130).
Damit ist unsere Geschichte der Heppenhefter - zumindest vorläufig - abgeschlossen. Denn es ist, wie bereits erwähnt, ziemlich sicher, daß noch bürgerliche oder bäuerliche Nachfahren existieren, die uns nicht bekannt sind. Tatsache ist, daß die Ritter von Heppenheft, wie so viele andere niederadelige Geschlechter, Ende 15. Jahrhundert von der geschichtlichen Bühne abgetreten sind, nachdem sie sich knapp vierhundert Jahre zwar behaupten konnten, es selbst aber kaum geschafft haben, sich einen eigenen Herrschaftsbereich oder einen einheitlichen Familienbesitz zu erwerben. Sie mußten schließlich nicht nur vor den immer mächtiger werdenden Territorialherren kapitulieren, sondern gerieten bei Ämtern und Dienstverhältnissen mehr und mehr in Konkurrenz zu Aufsteigern aus den unteren Schichten des Volkes und verloren ihre bescheidenen Möglichkeiten, die sie im Laufe des Mittelalters hatten aufbauen können.
Kehren wir zum Schluß zu ihrer Burg zurück, deren Baulichkeiten uns, wie schon mehrfach erwähnt, noch viele Rätsel aufgeben.
(78) HStA Wi, Abt. 22, Nr. 517, S. 7, gedruckt bei Roth, F.W.E.: Die Geschichtsquellen des Niederrheingaus, Theil III, Wiesbaden 1880
(79) UE2I 468, HU 321
(80) NU2 1056
(81) In einer Urkunde von Gerlach Grans aus dem Jahre 1330 (s. unten) wird Eberhard Brenner als Verwandter bezeichnet. Urkunde im HStA Wi, Abt. 120, Nr. 173
(82) UE2I 468, HU 321
(83) RME2 XXXVI 499, NU2 963
(84) RGK1 170
(85) UE2I 468, HU 321
(86) NU2 1002, RKR 1643, gedruckt bei Ennen, Quellen zur Geschichte von Köln III, No. 216
(87) Vgl. Sponheimer 1932, S. 89f.
(88) RGK1 502, RMI1 1340
(89) NU3 1549
(90) RGK1 562
(91) NU3 1609, HStA Wi, Abt. 120. Ein Hinweis auf Güter Gerlachs findet sich in einer Urkunde aus dem gleichen Jahr, in der Weinberge von ihm in der Gemarkung erwähnt werden, s. UE2I 728, NU3 1605.
(92) URF 100
(93) RMI2 3080, NU3 1933 + 1944, HStA Wi, Abt. 120, Nr. 173
(94) RMI2 4419
(95) RMI2 6099, s. Uach RMI2 5815
(96) RGK1 977
(97) RGK1 966
(98) RGK1 1097, NU3 2643. Er kann also keinesfalls, wie Möller unter Berufung auf ein von Würdtwein ausgewertetes Seelbuch von Lorch schreibt, am 10.8.1350 verstorben sein. Seine Frau Else heiratete später Heinrich Beyer von Liebenstein aus dem Stamm der von Boppard unter den Juden, s. HStA Wi, Abt. 22, 1151
(99) NU3 2681
(100) NU3 2720. Bei Simon von Kaub, der sich 1356 auf Ehrenfels verdingt (NU3 2831) und der auch Untervitzthum im Rheingau war (RP1 5043) handelt es sich wahrscheinlich um eine andere Person, da dieser im Gegensatz zu unserem Heppenhefter kein Ritter war.
(101) HStA Wi, Abt. 120, Nr. 174 + 175
(102) RGK1 1638
(103) RGK1 1838/57
(104) RGK1 2340
(105) RGK1 1863
(106) RGK1 2146
(107) RP2 165
(108) RP2 2209 + 2477 + 2466
(109) Zitiert nach RP2 2913
(110) RP2 4198
(111) RP2 3361 + 3429 + 3579
(112) RP2 4678
(113) RGK1 2533
(114) Otto, F.: Nassauische Studenten auf Universitäten des Mittelalters, in: Nassauische Annalen 28, 1896, S. 97-155, hier S. 122
(115) s. Michel, F.: Zur Geschichte der geistlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung der Trierer Erzbischöfe im Mitelalter, 1952, S. 58, und Schmidt, A.: Quellen des Stifts St. Kastor in Koblenz II, 1974,Nr. 1856 - 1907 und ders.: Quellen zur Wirtschaftsgeschichte des Stiftes St. Kastor in Koblenz I, 1975, S. 154, 166, 173, Diese Hinweise verdanke ich Herrn Dr. Gensicke.
(116) RP2 5479 + 5486
(117) Otto, Nassauische Studenten..., 1896, S. 122
(118) RP2 5883, Orginal im HStA Wi, Abt. 121
(119) HStA Wi, Abt. 121
(120) RGK2 3579
(121) HStA Wi, Abt. 360, Kaub 2
(122) s. Gensicke, Hellmuth: Zur nassauischen Ortsgeschichte. Kirchspiel und Gericht Rotenhain, in: Nassauische Annalen 79, 1968, S. 341 ff.
(123) HStA Wi. Abt. 360 Kaub 2
(124) HStA Wi, Abt. 120. In dieser Urkunde vom 22.12.1435 quittieren Margarethe Richtershoffen (von Reichertshofen?), Frau des Gerlach Grans von Rheinberg, und ihr Sohn Symond Grans dem Zollschreiber Nikolaus von Germersheim in Kaub über 300 Gulden. Möglicherweise war Simon bis 1436 Offizial in Koblenz, s. Struck, Quellen..., Band 2,1959, Anmerkungen zu Nr. 750, S. 342
(125) HStA Wi, Abt. 121
(126) Gudenus, V.F.: Codex Diplomaticus Anecdotorum, Res Moguntinas, Francicas, Trevirenses, Hassiacas, Finitimarumque Regionum IV, Büdingen 1758, S. 453f.
(127) HStA Wi, Abt. 360 Kaub 1
(128) HStA Wi, Abt. 121
(129) HStA Wi, Abt. 121. In diesem Jahr taucht er auch als Zeuge auf bei dem Weistum des pfälzischen Vogtgerichts über Ransel und anderer Dörfer, s. HStA Wi, Abt. 120, Nr. 94a
(130) HStA Wi, Abt. 120, Nr. 106
© Dr. Margit Goettert in Zusammenarbeit mit Gerhard Friese 24.03.2002