Die Geschichte unserer Heppenhefter Ritter beginnt mit einer Fälschung. Die oft beschworenen "Herren von Wisilo", angeblich die Urahnen unserer Ritter, haben vermutlich nie existiert. Alle diesbezüglichen Urkunden, die erstmals 1073 einen Volmar von Weisel (2) und 1093 seine Schwester Regelind (3) benennen, beruhen auf Abschriften Schotts, die als Fälschungen identifiziert sind. Es ist keine einzige gesicherte Urkunde überliefert, in denen diese Familie erscheint, so daß wir von einem Schott'schen Phantasieprodukt ausgehen müssen.
Viel wahrscheinlicher ist die Annahme, daß die Heppenhefter aus dem Rheingau stammen - warum, soll im Folgenden begründet werden. Wie aus einer Urkunde aus dem Jahr 1158 (s. unten) hervorgeht, waren die Heppenhefter mit den Rheingrafen verwandt. Es könnte also sein, daß die, ebenso wie diese, direkte Abkömmlinge eines edelfreien Familiengeschlechtes sind, das im Rheingau und um Mainz herum zuhause war und aus dem im 11. Jahrhundert verschiedenen Grafengeschlechter (Grafen von Diez, Rheingrafen, Herren von Weierbach) und Erzbischöfe in Mainz, Augsburg und Würzburg hervorgingen (4). Einige Forscher sehen in ihnen die Nachfahren kleiner karolingischer Grundbesitzer, die früh in die Dienste der mächtigen Mainzer Erzbischöfe eintraten, weil dies für sie "Zugang zu einflußreichen Ämtern und keine soziale Verschlechterung" (5) bedeutete und weil sie dort fast ebenso hoch angesehen waren wie die Reichsministerialen, die Dienstmannen des Königs oder Kaisers. Um diesen Vorgang besser zu verstehen, müssen wir uns das soziale Gefüge der damaligen Zeit genauer ansehen.
(2) NU1 130. Diese und alle folgenden Abkrüzungen in den Literaturhinweisen werden am Ende des Textes aufgelöst.
(3) MU1, dazu die Anmerkung von Stimmig. Der Einfachheit halber sollen im folgenden die bekannten Fälschungen, die unsere Heppenhefter direkt betreffen, aufgezählt werden.
1126: NU1 174, RME1 XXV 183; betr. Conrad von Heppenheft
1163: NU1 251, RME2 XXX 24, vgl. auch MU2I 279 mit den Anmerkungem von Acht; betr. Bertha, Witwe Conrads von Heppenheft
1170: MU2I 322, NU1 255; betr. Embricho von Heppenheft
1208: MU2I 238,; betr. Embricho von Heppenheft
1223: NU1 393; betr. Conrad von Heppenheft
1301: RMII 712, NU3 1315; betr. Adelheid, Witwe Heinrichs von Heppenheft
(4) Vgl. Gensicke, Hellmuth: Ministerialität zwischen Odenwald und Westerwald, in: Ministerialitäten im Mittelrheinraum, Geschichte Landeskunde Band 17, Wisbaden 1978, S. 83ff
(5) Gensike 1978, S. 84
© Dr. Margit Goettert in Zusammenarbeit mit Gerhard Friese 24.03.2002